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Leistung

Energieberatung für Wohngebäude

Eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Ihre energetische Sanierung — von der Ist-Zustandsaufnahme über den Variantenvergleich bis zur Umsetzungsbegleitung. Förderfähig im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Wofür eine Energieberatung gut ist

Die meisten Sanierungsfehler entstehen nicht bei der Ausführung, sondern in der Entscheidung davor: Es wird die Maßnahme umgesetzt, die gerade angeboten wurde — nicht die, die am meisten bringt. Eine Energieberatung dreht diese Reihenfolge um. Sie liefert eine Entscheidungsgrundlage, bevor Angebote eingeholt werden.

Wir nehmen den Ist-Zustand Ihres Gebäudes auf, bilanzieren ihn und rechnen mehrere Sanierungsvarianten durch — nicht nur eine. Sie sehen, welche Maßnahme welchen Effekt auf Energiebedarf, Effizienzklasse und laufende Kosten hat, was sie kostet und wie sie gefördert wird. Am Ende steht eine schriftliche, nachvollziehbare Empfehlung.

Weil wir keine Bauleistungen ausführen und keine Provisionen von Herstellern oder Handwerksbetrieben erhalten, gibt es keinen Grund, Ihnen eine bestimmte Lösung zu empfehlen — außer der, dass sie für Ihr Gebäude die richtige ist.

Was in unseren Beratungspaketen enthalten ist

  • Ist-Zustandsaufnahme mit Bedarfsausweis — vollständige Erfassung von Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Variantenvergleich einzelner Maßnahmen — Wirkung, Kosten und Zusammenspiel der Maßnahmen
  • Fachliche Empfehlung — begründete Priorisierung statt Maßnahmenliste
  • Bedarfsausweis nach Umsetzung — Dokumentation des erreichten Zustands
  • Auf Wunsch: Fachplanung Photovoltaik — Auslegung und Einordnung in das Gesamtkonzept

Pakete und Preise

Alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

PaketPreis nettoHinweis
Paket 1: Energieberatung Ein- oder Zweifamilienhaus1.300,00 €Bis zu 650,00 € der Beratungskosten können förderfähig sein.
Paket 2: Energieberatung Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten2.000,00 €Bis zu 850,00 € der Beratungskosten können förderfähig sein.
Individueller Sanierungsfahrplan als Ergänzung800,00 €Strukturierte Sanierungsstrategie zusätzlich zum Beratungspaket.
Unterstützung bei Förderanträgen150,00 € / Std.Je Antragstellung ist regelmäßig etwa eine Stunde anzusetzen.

Förderung der Beratung

Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude bezuschusst derzeit 50 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars — maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 850 € für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften kann zusätzlich ein einmaliger Zuschuss von bis zu 250 € gewährt werden, wenn der individuelle Sanierungsfahrplan im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung erläutert wird.

Antrag vor Beratungsbeginn

Der Förderantrag ist grundsätzlich vor Beginn der Energieberatung zu stellen. Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn die förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine vorzeitige Beauftragung oder ein vorzeitiger Beginn kann dazu führen, dass kein Anspruch auf Förderung besteht.

Förderbedingungen, Fördersätze und Verfahrensvorgaben können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und Vorgaben der zuständigen Förderstelle. Eine Förderung kann nicht garantiert werden.

Fachliche Begleitung von Sanierungsmaßnahmen

Eine fachliche Begleitung trägt dazu bei, dass geplante Maßnahmen technisch korrekt, aufeinander abgestimmt und entsprechend der energetischen Zielsetzung umgesetzt werden.

  • Abstimmung geplanter Maßnahmen
  • Prüfung technischer Ausführungsdetails
  • Kommunikation mit Fachunternehmen
  • Energetische Qualitätssicherung
  • Dokumentation förderrelevanter Leistungen

Die Begleitung erfolgt unabhängig von der bauausführenden Seite. Sie ersetzt keine Bauleitung im Sinne der Leistungsphasen der HOAI, sondern sichert die energetische Qualität der vereinbarten Maßnahmen.

Ablauf

  1. Kostenloses Erstgespräch. Gebäude, Ziel und Zeitrahmen. Wir sagen Ihnen offen, ob eine vollständige Beratung sinnvoll ist oder eine kleinere Leistung genügt.
  2. Förderantrag. Wir klären die Förderfähigkeit und stellen den Antrag vor Beratungsbeginn.
  3. Ortstermin. Aufnahme der Gebäudehülle und Anlagentechnik, Sichtung der Unterlagen.
  4. Bilanzierung und Variantenrechnung. Wir rechnen mehrere Sanierungspfade durch und bewerten sie energetisch und wirtschaftlich.
  5. Beratungsbericht und Besprechung. Sie erhalten den Bericht und wir gehen ihn gemeinsam durch — bis die Empfehlung verstanden ist.
  6. Optional: Umsetzungsbegleitung. Fachliche Begleitung der Maßnahmen, unabhängig von der bauausführenden Seite.

Beratung anfragen

Wir klären unverbindlich, welche Leistung Ihr Vorhaben tatsächlich braucht.

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